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MFB-NetzMFB-NetzPlanungsraum Würzburg - Verkehr im Regionalplan

Eine wirklich regionalwirksame Strategie ist etwas Anderes als eine Ansammlung von Einzelwünschen. Sie sind zu unverbindlich als Grundsätze so formuliert, dass sie nur geringste Wirkungen auf die Gebietskörperschaften entfalten.

Im Falle des Straßenbaus werden Umgehungsstraßen als Ziele sehr konkret, bleiben aber dennoch eine Reihung von Einzelvorhaben. 

Für den ÖPNV  auf der Schiene in Stadt und Umland sind Optimierungspotentiale hinsichtlich der möglichen ökologischen Entlastungswirkung schon bei der Zieldiskussion dem Primat perspektivisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel untergeordnet.

Ein Leitbild, wie die Region zukünftigen Verkehrssteigerungen oder Verkehrsbelastungen ausser durch Neubau von Straßen entgegenwirken möchte, fehlt. 

Ziel muss es sein, den Lebens- und Wirtschaftsraum Mainfranken dauerhaft zu sichern. Der Verkehr muss dazu seinen Beitrag leisten und dies muss aus dem Regionalplan ersichtlich werden!

So wäre eine Nennung der Belange, nach denen die Planung abgewogen werden sollte ebenso sinnvoll, wie eine grundsätzliche Zielsetzung, wie genau das bestehende Netz entwickelt werden soll.

Wir schlagen deshalb andere Allgemeine Grundsätze vor:

 

1.Zusammenhängende Planung bei Schonung der Ressourcen

 

Die Verkehrsinfrastruktur soll der Verknüpfung des Lebens- und Wirtschaftsraums Region Würzburg mit den anderen Teilen des Freistaats, der Bundesrepublik Deutschland und Europa sowie insbesondere der inneren Erschließung der Region und ihrer Teilräume dienen. Es ist deshalb eine abgestimmte, zusammenhängende Planung und Organisation des Verkehrs erforderlich.

Sie soll sich nicht nur an den Mobilitätsbedürfnissen und an Wirtschaftlichkeitserwägungen ausrichten, sondern auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes, sowie dem schonenden Umgang mit den Ressourcen Rechnung tragen.

Dazu gehören insbesondere die sparsame Flächeninanspruchnahme, die Reduzierung von Luft- und Bodenbelastungen, insbesondere der Lärmschutz, sowie die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der aktiven Verkehrsteilnehmer und der passiv betroffenen Bevölkerung.

Der Denkmal- und Kulturgüterschutz ist zur Sicherung des kulturellen Erbes der Region zu gewährleisten.

 

2. Vernetzung der Verkehrsträger

 

Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit, sowie die bessere Ausnutzung des Gesamtsystems ist durch Optimierung und Koordinierung der einzelnen Verkehrsträger anzustreben.

Organisatorische und betriebliche Maßnahmen zur Vernetzung der Verkehrssysteme und Verkehrsträger, sowie die Beeinflussung von Angebot und Nachfrage, unter Berücksichtigung sozialverträglicher und gesamtwirtschaftlich vertretbarer Preise, sind zu ergreifen.

Bei erkennbaren Veränderungen einzelner Verkehrsträger sind vorausschauende Konzepte für die Region zu entwickeln und deren Verwirklichung rechtzeitig einzuleiten.

 

Begründung:

Der Region Würzburg im Herzen Deutschlands und Europas kommt eine zentrale Rolle im Verkehr durch ihre Bündelung europaweit wichtiger Verkehrsachsen zu.

Das Eisenbahnnetz bildet  eine natürliche sternförmige Struktur, die so die Entwicklungsachsen auch für die Region bildet.

Durch diese vorhandene Eisenbahninfrastruktur sind alle wichtigen Ober- und Mittelzentren erschlossen. Angesichts dieser Bedeutung darf die Planung nicht bei einzelnen Wünschen und Vorhaben stehen bleiben.

Die Regionalplanung muss gewährleisten, dass die internationalen, überregionalen und regionalen Mobilitätsbedürfnisse weiterhin erfüllt werden können, ohne dass sie zu Lasten der Bevölkerung in der Region gehen. Dazu gehört auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der Region Würzburg.

Die Raumplanung muss die Bedürfnisse der Menschen und der Umwelt respektieren, um Konflikte zu vermeiden, und dafür sorgen, dass die Belastung nicht weiter zunimmt.

Der Begrenzung ökologisch bedenklicher Flächeninanspruchnahme muss zusammen mit einer besseren Nutzung und Auslastung der bestehenden Verkehrsangebote und des Verkehrsnetzes größerer Vorrang gewährt werden, als der Neubau von Infrastruktur.

Auch innerhalb der Region soll eine zusammenhängende Planung den individuellen Bedürfnissen des ländlichen Raums, des Verdichtungsraums Würzburg und der Randzone gerecht werden, die sich aus den engen Funktionsverknüpfungen wie Wohnen, Arbeit, Versorgung und Erholung ergeben.

Eine Verbesserung durch Abstimmung und Vernetzung der Verkehrssysteme und der bestehenden Verkehrswege untereinander ist dabei die wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvollste Maßnahme vor jedem Neubau, da sie auf natürliche Weise den Grundsätzen der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit gerecht wird.

Die Begründung leitet sich darüberhinaus aus den Zielen BV 1.1.1 und BV 1.1.2. des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) (S.55) ab.

 

Neben dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Unversehrtheit welches durch Zusicherung der Gesundheit und Sicherheit gewährleistet wird, erfüllt der Grundsatz zur Vermeidung ungleicher Mobilitätsbedingungen die Forderung nach Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer.

 

 

 

 

Eine wirklich regionalwirksame Strategie ist etwas Anderes als eine Ansammlung von Einzelwünschen. Sie sind zu unverbindlich als Grundsätze so formuliert, dass sie nur geringste Wirkungen auf die Gebietskörperschaften entfalten.

 

Im Falle des Straßenbaus wird es bei Umgehungsstraßen durch die Markierung als Ziel sehr konkret, bleibt aber dennoch eine Reihung von Einzelvorhaben. 

 

Ein Leitbild, wie die Region zukünftigen Verkehrssteigerungen oder Verkehrsbelastungen ausser durch Neubau von Straßen entgegenwirken möchte, fehlt. 

 

Ziel muss es sein, den Lebens- und Wirtschaftsraum Mainfranken dauerhaft zu sichern. Der Verkehr muss dazu seinen Beitrag leisten und dies muss aus dem Regionalplan ersichtlich werden!

 

So wäre eine Nennung der Belange, nach denen die Planung abgewogen werden sollte ebenso sinnvoll, wie eine grundsätzliche Zielsetzung, wie genau das bestehende Netz entwickelt werden soll.

 

Wir schlagen deshalb folgende Allgemeinen Grundsätze vor:

 

 

 

1.Zusammenhängende Planung bei Schonung der Ressourcen (G)

 

 

 

Die Verkehrsinfrastruktur soll der Verknüpfung des Lebens- und Wirtschaftsraums Region Würzburg mit den anderen Teilen des Freistaats, der Bundesrepublik Deutschland und Europa sowie insbesondere der inneren Erschließung der Region und ihrer Teilräume dienen. Es ist deshalb eine abgestimmte, zusammenhängende Planung und Organisation des Verkehrs erforderlich.

 

Sie soll sich nicht nur an den Mobilitätsbedürfnissen und an Wirtschaftlichkeitserwägungen ausrichten, sondern auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes, sowie dem schonenden Umgang mit den Ressourcen Rechnung tragen.

 

Dazu gehören insbesondere die sparsame Flächeninanspruchnahme, die Reduzierung von Luft- und Bodenbelastungen, insbesondere der Lärmschutz, sowie die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der aktiven Verkehrsteilnehmer und der passiv betroffenen Bevölkerung.

 

Der Denkmal- und Kulturgüterschutz ist zur Sicherung des kulturellen Erbes der Region zu gewährleisten.

 

 

 

2. Vernetzung der Verkehrsträger (G)

 

 

 

Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit, sowie die bessere Ausnutzung des Gesamtsystems ist durch Optimierung und Koordinierung der einzelnen Verkehrsträger anzustreben.

 

Organisatorische und betriebliche Maßnahmen zur Vernetzung der Verkehrssysteme und Verkehrsträger, sowie die Beeinflussung von Angebot und Nachfrage, unter Berücksichtigung sozialverträglicher und gesamtwirtschaftlich vertretbarer Preise, sind zu ergreifen.

 

Bei erkennbaren Veränderungen einzelner Verkehrsträger sind vorausschauende Konzepte für die Region zu entwickeln und deren Verwirklichung rechtzeitig einzuleiten.

 

 

 

Begründung:

 

Der Region Würzburg im Herzen Deutschlands und Europas kommt eine zentrale Rolle im Verkehr durch ihre Bündelung europaweit wichtiger Verkehrsachsen zu.

 

Das Eisenbahnnetz bildet  eine natürliche sternförmige Struktur, die so die Entwicklungsachsen auch für die Region bildet.

 

Durch diese vorhandene Eisenbahninfrastruktur sind alle wichtigen Ober- und Mittelzentren erschlossen. Angesichts dieser Bedeutung darf die Planung nicht bei einzelnen Wünschen und Vorhaben stehen bleiben.

 

Die Regionalplanung muss gewährleisten, dass die internationalen, überregionalen und regionalen Mobilitätsbedürfnisse weiterhin erfüllt werden können, ohne dass sie zu Lasten der Bevölkerung in der Region gehen. Dazu gehört auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der Region Würzburg.

 

Die Raumplanung muss die Bedürfnisse der Menschen und der Umwelt respektieren, um Konflikte zu vermeiden, und dafür sorgen, dass die Belastung nicht weiter zunimmt.

 

Der Begrenzung ökologisch bedenklicher Flächeninanspruchnahme muss zusammen mit einer besseren Nutzung und Auslastung der bestehenden Verkehrsangebote und des Verkehrsnetzes größerer Vorrang gewährt werden, als der Neubau von Infrastruktur.

 

Auch innerhalb der Region soll eine zusammenhängende Planung den individuellen Bedürfnissen des ländlichen Raums, des Verdichtungsraums Würzburg und der Randzone gerecht werden, die sich aus den engen Funktionsverknüpfungen wie Wohnen, Arbeit, Versorgung und Erholung ergeben.

 

Eine Verbesserung durch Abstimmung und Vernetzung der Verkehrssysteme und der bestehenden Verkehrswege untereinander ist dabei die wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvollste Maßnahme vor jedem Neubau, da sie auf natürliche Weise den Grundsätzen der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit gerecht wird.

 

Die Begründung leitet sich darüberhinaus aus den Zielen BV 1.1.1 und BV 1.1.2. des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) (S.55) ab.

 

 

 

Neben dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Unversehrtheit welches durch Zusicherung der Gesundheit und Sicherheit gewährleistet wird, erfüllt der Grundsatz zur Vermeidung ungleicher Mobilitätsbedingungen die Forderung nach Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer.

 

 

 

Zu 1. Öffentlicher Personennahverkehr

 

 

 

Die bestehenden Grundsätze lassen auf eine reine Bestandssicherung schließen, die auch so verklausuliert in der Begründungen erwähnt wird, ohne sie wirklich zu begründen. Aus den oben genannten Gründen ist es deshalb unabdingbar durch allgemeine Grundsätze eine Zielsetzung für die zukünftige Entwicklung aller Verkehrssysteme in der Region zu liefern.

 

Die aktuelle Fassung lässt nicht erkennen, dass der ÖPNV weiter ausgebaut werden soll, obwohl dies so vom LEP gefordert wird.

 

Die bestehenden Potentiale werden trotz der hervorragenden Voraussetzungen der Infrastruktur nicht voll ausgenutzt. Dementsprechend stellen wir ein anderes Leitbild auf:

 

Der ÖPNV soll als ein attraktives, sicheres und wirtschaftliches System weiterentwickelt werden. Die Verkehrswege und Leistungsangebote des ÖPNV sollen dazu vorrangig im Verlauf der Entwicklungsachsen ausgebaut, vernetzt und dabei grundsätzlich die Reduzierung des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs angestrebt werden. Der ÖPNV- insbesondere im Bereich der Schiene - ist dazu so auszubauen, daß er einen Großteil des weiterhin zu erwartenden Verkehrszuwachses aufnimmt.

 

Die Verkehrsbedienung durch den öffentlichen Personennahverkehr ist in allen Teilen der Region zu sichern und durch eine Abstimmung und Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrssysteme auszubauen. Der Verkehrsverbund Mainfranken hat demnach auch koordinierende Aufgaben.

 

Die bisherige regionsumfassende Zusammenarbeit der Nahverkehrsträger soll zu einer Kooperation weiter ausgestaltet werden, die als Ziel die Harmonisierung des Angebots, der Informationssysteme, der Linienführung und der Fahrpläne für alle Benutzer hat.

 

 

 

Noch viel wichtiger wäre ein allgemeiner Hinweis auf die Verknüpfung aller Verkehrsträger an den Knotenpunkten:

 

Die Verknüpfung der städtischen Verkehrslinien mit den regionalen Buslinien und dem SPNV der Deutschen Bahn soll nicht nur intensiviert werden.

 

Es soll insbesondere eine Harmonisierung der Fahrzeiten hin zu einem Taktverkehr angestrebt werden.

 

Die Verknüpfungspunkte zwischen den Verkehrsmitteln des ÖPNV, dem motorisierten Individualverkehr, Fußgängern und Radfahrern sollen zur Erleichterung des Übergangs mit kurzen Wegen und direktem Zugang zum Schienenverkehr angelegt werden.

Neue Haltepunkte, bei Umbaumaßnahmen auch Standortverlegungen wie auch die Taktverdichtung auf einzelnen Strecken ertüchtigen den SPNV zu einer in anderen Regionen Deutschlands längst üblichen deutlich das übergeordnete Netz entlastenden Qualität.